Waltraud Bauer Katathym Imaginative Psychotherapie
Psychotherapie
Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung psychischer, emotionaler und psychosomatisch bedingter Leidenszustände durch verschiedene Formen der verbalen und nonverbalen Kommunikation.
Ihr Ziel ist es, Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, belastende, lebensbehindernde Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Psychotherapie ist zugleich ein Weg zur Persönlichkeitsentwicklung und setzt eine grundsätzliche Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit sich selbst und mit dem eigenen (Er-)Leben und Fühlen voraus.
Psychotherapie kann nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen PatientIn und TherapeutIn gelingen!
Psychotherapie hat sich zu einer wissenschaftlichen Disziplin und eigenständigen Profession entwickelt und ist in Österreich seit 1991 gesetzlich verankert.
Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung
von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder
mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die
Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. (1990). 361. Bundesgesetz: Psychotherapiegesetz. (NR: GP XVII RV 1256 AB 1389 S. 146. BR: AB 3896 S. 531.)
Artikel I § 1. (1)
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